Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Nutzungsausfallentschädigung beim PKW und Nutzfahrzeug dient als finanzieller Ausgleich für die vorübergehende Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs nach einem Schaden, insbesondere bei unverschuldeten Unfällen. Dieser Anspruch wird hauptsächlich aus der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend gemacht und deckt den wirtschaftlichen Wert der entgangenen Nutzung ab. Der Artikel konzentriert sich ausschließlich auf Pkw und Nutzfahrzeuge wie Lkw oder Transporter.
Anwendung bei PKW
Nach einem unverschuldeten Unfall mit einem PKW steht der Geschädigte für die Reparaturdauer oder bis zur Ersatzbeschaffung (bei Totalschaden) ohne Fahrzeug da. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann den Nutzungsausfall, sofern kein Mietwagen übernommen wird – eine Kumulation ist ausgeschlossen.
Typische Szenarien umfassen Frontal- oder Auffahrunfälle, bei denen das Fahrzeug wochenlang in der Werkstatt bleibt. Der Anspruch beginnt mit der Übergabe an die Werkstatt und endet mit der Rückgabe oder einem angemessenen Ersatzzeitraum.
Anwendung bei Nutzfahrzeugen
Für gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wird in der Regel im Schadenfall kein Nutzungsausfall erstattet.
Erstattungsfähig ist hier der entgangene Gewinn oder alternativ die Vorhaltekosten für das gewerbeliche Fahrzeug für die Dauer des Ausfalls.
Der ausgefallene Gewinn muss vom Geschädigten entsprechend nachvollziehbar dargelegt werden und ist sehr abhängig von den individuellen Umständen
des Geschädigten.
Einfacher zu ermitteln sind die Vorhaltkosten. Hierfür gibt es Datenbanken, wie die „influx Vorhaltekostendatenbank“, in denen die Werte abgefragt werden können.
Anwendung bei Motorrädern
Motorräder fallen unter den Nutzungsausfall, wenn sie regelmäßig für den Alltag, Hobbys oder berufliche Zwecke genutzt werden, etwa Pendler-Motorräder oder Tourenbike. Nach einem Auffahrunfall oder Sturz, bei dem das Motorrad in der Werkstatt steht, ersetzt die Haftpflicht des Schädigers den Ausfall, vorausgesetzt kein Mietwagen (oder Leih-Motorrad) übernommen wurde. Die Dauer orientiert sich am Gutachten, oft 7–14 Tage für Standardreparaturen, länger bei Rahmen- oder Motorschäden.
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Typische Anwendungsfälle
In der Praxis taucht die Nutzungsausfallentschädigung besonders häufig nach unverschuldeten Verkehrsunfällen auf, wenn das beschädigte Fahrzeug während der Reparatur oder bei einem Totalschaden bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ersetzt typischerweise die Haftpflichtversicherung des Schädigers den Nutzungsausfall für eine bestimmte Dauer.
Daneben spielt die Nutzungsausfallentschädigung auch bei Immobilien eine Rolle, etwa wenn eine Wohnung oder ein Haus wegen von Dritten verursachter Schäden, Bauarbeiten oder behördlicher Maßnahmen vorübergehend nicht genutzt werden kann. Auch in mietrechtlichen Konstellationen kann ein Vermieter Entschädigung verlangen, wenn er seine Immobilie nicht wie geplant nutzen oder vermieten kann, weil ein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht.
